Schulordnung der GHS Erkelenz

DAS SOLLTEST DU ÜBER UNSERE SCHULE WISSEN:
Die Anschrift lautet:

Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz im Ganztag
Zehnthofweg 2
41812 Erkelenz

Telefonnummer:02431/2781
Fax:02431/2187
E-Mail:142967@schule.nrw.de
Homepage:www.ghs-erkelenz.de

Rektor: Herr Markus Monjeamb
Konrektorin: Frau Stefanie Singer
Konrektor: N.N.

Schulsozialarbeit:Frau Wilms, Frau Brunn, Frau Lietz, Frau Mailand-Ritterbecks, Frau Julia Wendland


EINIGE WICHTIGE DATEN DER SCHULE
Im Zentrum der Schulstadt Erkelenz besteht die Gemeinschaftshauptschule Erkelenz seit 1968. Sie ist eine Ganztagsschule mit verbindlichem Nachmittagsunterricht, in der zur Zeit ca. 550 Schüler von etwa 60 Lehrern unterrichtet werden. Zusätzlich arbeiten an unserer Schule die fünf Schulsozialpädagoginnen Frau Wilms, Frau Mailand-Ritterbecks, Frau Lietz, Frau Wendland und Frau Brunn sowie die pädagogische Mitarbeiterin Frau Grabolle, die im Bereich Berufsorientierung ihren Schwerpunkt hat. Frau Otto und Frau Römgens sind die Sekretärinnen in Gebäude 1 und 3, Herr Beier unterstützt die Schulleitung als Schulverwaltungsassistent. Hausmeister in Geb. 1 und 2 ist Herr Laube und Herr Lennartz ist für das Gebäude 3 zuständig.



AN UNSERER SCHULE KÖNNEN DIE SCHÜLER FOLGENDE ABSCHLÜSSE ERWERBEN
nach Klasse 9:
Hauptschulabschluss (dieser kann auch in der BUS-Klasse erworben werden)
nach Klasse 10 Typ A:
Sekundarabschluss I (oft auch genannt Hauptschulabschluss nach Klasse 10, in Firmenklasse, Projektklasse oder Praktikumsklasse)

nach Klasse 10 Typ B:
Fachoberschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss, auch bekannt als "Mittlere Reife")

nach Klasse 10 Typ B:
Fachoberschulreife mit Qualifikation (berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)

Wie andere Schulen auch ist die Gemeinschaftshauptschule Erkelenz interkulturell, d.h. neben deutschen Schülern nehmen auch Kinder und Jugendliche an unserem Unterricht teil, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind und hier eine neue Heimat gefunden haben. Sie korrekt, fair und kameradschaftlich zu behandeln ist selbstverständlich. Grundsätzlich sind alle Schüler und Schülerinnen gleichberechtigt und es gelten für alle die gleichen Rechte und Pflichten.

Im Schulprogramm haben alle am Schulleben Beteiligten festgelegt, welche Bildungs- und Erziehungsziele sie erreichen wollen und auf welche Weise dieses geschehen soll. Schwerpunkte liegen im künstlerischen, musischen, technischen und sportlichen Bereich sowie in der Projektarbeit der unterschiedlichen Fachbereiche.

In der Berufsorientierung, die einen besonderen Schwerpunkt bildet, pflegen wir Kontakte zu ortsansässigen Betrieben durch Kooperationsverträge und Praktika ab Klasse 7.

Die sprachliche und soziale Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, die Förderung lese- und rechtschreibschwacher Schüler und der Gemeinsame Unterricht sind ebenfalls wichtige Bestandteile unseres Schulprogramms.



DIE AKTUELLEN UNTERRICHTSZEITEN

Klingelzeichen: 8.10 Uhr

1. Stunde: 8.10 Uhr - 9.10 Uhr
2. Stunde: 9.15 Uhr - 10.15 Uhr

Pause: 10.15 Uhr - 10.45 Uhr

3. Stunde: 10.45 Uhr - 11.45 Uhr
4. Stunde: 11.50 Uhr - 12.50 Uhr

Mittagspause: 12.50 Uhr - 13.50 Uhr

5. Stunde: 13.50 Uhr - 14.50 Uhr
6. Stunde: 14.50 Uhr - 15.50 Uhr



WICHTIGE ALLGEMEINE HINWEISE, AUCH FÜR DEINE ELTERN

Du bist Schüler unserer Schule!

Die Schulordnung soll das Zusammenleben in unserer Schule regeln. Sie soll dazu beitragen, dass Unfälle und Schäden vermieden werden und ein geordneter Unterrichtsverlauf ermöglicht wird.
Lies bitte diese Schulordnung sorgfältig durch und frage deine Eltern oder Lehrer, wenn dir etwas darin unklar ist.
Du und deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für einen regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen.

Deine Pflicht ist es, pünktlich und regelmäßig am Unterricht und an allen sonstigen Schulveranstaltungen teilzunehmen.
Dazu gehören auch Bundesjugendspiele, Schulwanderungen, Klassenfahrten, Praktika und außerschulische Lernorte.

Die jeweilig notwendigen Materialien sind stets mitzubringen (siehe Anhang).
Auf den Fluren der Schulgebäude 1 und 2 befinden sich Spinde, die zur Aufbewahrung des Materials über das Sekretariat angemietet werden können. Im Gebäude stehen Plastikkisten in den Klassenräumen zur Verfügung.

Damit deine Eltern durch die Schule immer informiert werden können, musst du dein Mitteilungsheft bzw. Lernbuch immer dabei haben.

Falls du erkrankst oder aus einem anderen wichtigen Grund fehlst, muss die Schule am gleichen Tag vor Unterrichtsbeginn benachrichtigt werden (Sekretariat Gebäude 1: 02431/2781, Sekretariat Gebäude 3: 02431/ 943450). Dies gilt auch bei vorzeitigem Verlassen der Schule oder sonstigen Terminen.
Befindest du dich gerade im Betriebspraktikum, so musst du sowohl die Schule als auch den Praktikumsbetrieb umgehend benachrichtigen.
Deine Abwesenheit muss mit einer schriftlichen Entschuldigung begründet werden. Diese Begründung muss der Schule spätestens am dritten Tag vorliegen.
Bist du länger als 3 Tage erkrankt, musst du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. In Zweifelsfällen behalten wir uns vor ein ärztliches Attest einzufordern oder den Amtsarzt einzuschalten.

Du bist verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten.
Informiere dich bei Mitschülern und Lehrern!

Eine Beurlaubung vom Unterricht wird von der Schulleitung entschieden. Der Antrag muss vor dem Beurlaubungstermin eingereicht werden. Das gilt auch für die Teilnahme an religiösen Festen und Brauchtumstagen. Du solltest jedoch genau wie deine Eltern zur Kenntnis nehmen, dass Beurlaubungen direkt vor und nach den Ferien verboten sind. Wer sich darüber hinwegsetzt, muss mit einem Bußgeld rechnen!

Zur Befreiung vom Sportunterricht musst du dich an deinen Sportlehrer wenden. Du benötigst eine ärztliche Bescheinigung bzw. ein Attest.

Alle Schüler sind auf dem Schulweg, in der Schule und bei Schulveranstaltungen (auch außerhalb des Schulgebäudes) durch die gesetzliche Unfallversicherung des Schulträgers versichert. Als Schulweg musst du den kürzesten und/oder den sichersten Weg wählen, nur dann ist der Versicherungsschutz gewährleistet. Dies gilt auch für die Stundenpause, falls deine Eltern eine Einverständniserklärung (Vordruck im Sekretariat) abgegeben haben, dass du das Schulgelände verlassen darfst (diese Regelung gilt für die Klassen 7-10).

Falls dir oder einem Mitschüler auf dem Schulgelände ein Unfall passiert, muss sofort die Aufsicht bzw. der Sanitätsdienst benachrichtigt werden. Auch Unfälle, die bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes geschehen oder auf dem Schulweg, müssen der Schule unverzüglich gemeldet werden. Bei einem Unfall während des Betriebspraktikums benachrichtigst du sofort die Schule und den Praktikumsbetrieb.

Achte auf dein Eigentum. Bringe keine größeren Geldbeträge und keine teuren Gegenstände bzw. Kleidungsstücke mit zur Schule, denn die Schule haftet nicht für entstandene Schäden und Verluste.

Achte auch auf eine ANGEMESSENE SCHULKLEIDUNG, insbesondere das Tragen von Sport- und Funktionskleidung, bauchfreie Kleidung, Kleidung, die zu viel Haut oder Unterwäsche zeigt, stört den Schulfrieden und ist deshalb verboten!

Die Benutzung von Smartphones, Handys, Tablets, MP3, PSP ist während der Schulzeit und auf dem Schulgelände verboten. Falls du mit einem dieser Geräte auffällst, wird es eingezogen und im Sekretariat abgelegt. Das Gerät kann am nächsten Schultag von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat zwischen 14.00 und 16.00 Uhr abgeholt werden.

Natürlich können dich deine Eltern über das Sekretariat erreichen.

Ebenfalls verboten sind gefährliche Gegenstände wie z.B. Waffen, Messer, Feuerzeuge, Laserpointer, Feuerwerkskörper usw.
Skateboards, Kickboards oder Roller stellen eine Gefahr im Schulbetrieb dar und sind deswegen nicht erlaubt.

Es besteht ein grundsätzliches Verbot, Fotos, Videos oder Sprachaufzeichnungen in der Schule zu machen. Über begründete Ausnahmefälle entscheidet die Schulleitung.

Gegenstände, die Schmutz oder Belästigungen verursachen, wie z. B. Spraydosen gehören ebenfalls nicht in die Schule. Dazu zählen auch die Deosprays, die gesundheitsschädlich und feuergefährlich sind.

An unserer Schule besteht ALLGEMEINES RAUCHVERBOT! Das Rauchen und Mitführen von Zigaretten und Tabak ist auf dem Schulgelände und während Schulveranstaltungen verboten.


Mögliche Maßnahmen zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die gegen das Regelwerk zum Rauchen verstoßen

1. Vorfall:
Information der Klassenleitung und schriftliche Mitteilung an die Eltern

2. Vorfall:
Information der Klassenleitung und schriftliche Mitteilung an die Eltern
Arbeitsblatt mit Unterschrift der Eltern

3. Vorfall:
Information der Klassenleitung und schriftliche Mitteilung an die Eltern
Beratungsgespräch

4. Vorfall:
Einleitung einer Ordnungsmaßnahme


 
VERHALTEN AUF DEM SCHULGELÄNDE UND IN DEN SCHULGEBÄUDEN

Den Anweisungen der Lehrer und Lehrerinnen ist Folge zu leisten.
Wir sind eine Schulgemeinschaft und erwarten einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander.
Schon Ansätze verbaler und körperlicher Gewalt sind verboten.

Ab 7.50 Uhr führen Lehrer morgens Aufsicht auf dem Schulgelände. Du bist verpflichtet, nach Ankunft unverzüglich den Schulhof aufzusuchen.
Fahrschüler können während der kalten Jahreszeit bis 7.50 Uhr den vorgesehenen Aufenthaltsbereich in Gebäude 1 bzw. Gebäude 3 (Foyer) aufsuchen.
Ab 7.50 Uhr begeben sich alle Schüler auf den Schulhof.
Vor Unterrichtsbeginn und nach der Pause (erstes Klingeln) stellen sich die Schüler unverzüglich an den für ihre Klasse gekennzeichneten Sammelpunkten auf und warten dort, bis der Lehrer sie abholt.
Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit und in den Pausen grundsätzlich nicht verlassen werden.
Ausnahme: Die Schüler der Jahrgangsstufen 7-10 dürfen in der Mittagspause (12.50 Uhr bis 13.50 Uhr) mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern das Schulgelände verlassen.

Regelverstöße werden konsequent mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet. Während der Mittagspause darf sich kein Schüler im Gebäude 2 bzw. 3 oder auf dem Schulhof von Gebäude 2 aufhalten.

Nach der Mittagspause stellen sich alle Schüler an den Klassenaufstellungspunkten auf dem Schulhof auf.

Du darfst in der großen Pause (10.15 Uhr - 10.45 Uhr) Getränke, Baguettes und anderes nur an unserem schuleigenen Kiosk kaufen.
In der Mittagspause hast du die Möglichkeit, in der schuleigenen Mensa ein Mittagsessen einzunehmen.

Außerdem stehen im Gebäude 1 Betreuungsräume zur Verfügung für Sport, Spiel und Entspannung.

Auf dem Schulgelände verhältst du dich so, dass du weder dich noch andere gefährdest. Schneeballwerfen, Raufereien, Lederbälle usw. sind verboten.
Das Ballspielen ist nur innerhalb der markierten Flächen mit weichen Bällen erlaubt.

Bei Streitigkeiten steht dir die Pausenaufsicht, dein Klassenlehrer und ein kompetentes Sozialpädagoginnenteam zur Seite.

Die Toiletten sollten nur in den Pausen aufgesucht werden.
Es dürfte im Sinne jeden Schülers sein, eine saubere Toilette vorzufinden. Wir bitten daher, die Toiletten sauber zu verlassen und Verunreinigungen sofort im Sekretariat zu melden. Die Schulleitung behält sich vor, anfallende Reinigungskosten auf die Verursacher zu übertragen.

Müll gehört in die Mülleimer. Der Hofdienst, der die Schulhöfe säubert, ist nicht dazu da, dir den Gang zum Mülleimer abzunehmen. Denke daran, morgen hast du Hofdienst!

Schulische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Hierzu gehören auch das Ausspucken von Kaugummis und das achtlose Wegwerfen von Verpackungen.
Schäden und Verschmutzungen in den Klassen- und Fachräumen, auf den Fluren oder auf den Toiletten müssen dem Klassenlehrer oder der Schulleitung gemeldet werden.

Denke bitte daran, dass die meisten Bücher Schuleigentum sind und dir zur Verfügung gestellt werden. Behandle alle Bücher pfleglich.
Genauso wie du gern ein ordentliches Buch erhalten möchtest, möchten dies auch die Schüler nach dir.
Für verlorene Bücher oder für durch dein Verschulden unbrauchbar gewordene Bücher erheben wir eine Gebühr von 12 Euro.

Während des Unterrichts werden keine Jacken getragen, da die Schule während der kalten Jahreszeit beheizt wird.
Das Tragen von Kopfbedeckungen ist im Schulgebäude verboten.

In den Gebäuden gilt: Alles, was Lärm verursacht und andere belästigt oder sogar gefährdet, muss vermieden werden. Bitte respektiere auch die Pausenzeiten deiner Lehrer.

Zwischen der ersten und zweiten Unterrichtsstunde ist eine kurze Frühstückspause
(5 Minuten). Sie dient dem Raum- bzw. Lehrerwechsel.
Die Fünfminutenpause zwischen der dritten und vierten Unterrichtsstunde dient ausschließlich dem Raum- bzw. Lehrerwechsel. Wird der Raum nicht gewechselt, bleibst du im Klassenraum. Die Fünfminutenpause entfällt bei Doppelstunden.
Alle Schüler benutzen beim Gebäudewechsel zwischen Gebäude 1 und Gebäude 2 den Schulhofausgang zwischen Stadtbücherei und Leonhardskapelle (Gebäude II) und den Haupteingang von Gebäude 1. Du hältst dich nur im Fußgängerbereich auf.

Die Regenpause wird durch eine Durchsage angekündigt. In den Regenpausen darfst du dich in den unteren Fluren von Gebäude I bzw. III aufhalten.

Du weißt, dass auch du für die Sauberkeit im Gebäude und in der Klasse zuständig bist. Der Ordnungsdienst der Klasse unterstützt dich dabei.
Ein sauberer Klassenraum ist die Visitenkarte deiner Klasse. Eine unverhältnismäßige Verschmutzung fällt in die Verantwortung der Klassengemeinschaft. Ein sauberer Schulflur und ein sauberer Schulhof sind die Visitenkarte deiner Schule, daher werden Flur- und Hofdienste organisiert.

Zu Beginn eines Schuljahres werden alle Klassenräume und Fachräume mit Reinigungsgeräten ausgestattet. Auch dafür ist jede Klasse verantwortlich.

Die Klassen sind vor den großen Pausen und zum Unterrichtsende sauber und mit geputzter Tafel zu verlassen. Die Stühle werden hochgestellt.

Diese Verhaltensregeln gelten auch für die Fachräume, Turn- und Schwimmhalle. In den Fachräumen müssen aber jeweils noch besondere Verhaltensregeln beachtet werden, damit der Unterricht dort störungsfrei und ohne Gefährdung der Schüler stattfinden kann. Die zuständigen Fachlehrer informieren alle Schüler zu Beginn des Schuljahres darüber, sowie nach Notwendigkeit.

An dieser Stelle soll ausdrücklich klargestellt werden: Wer innerhalb oder außerhalb des Schulgebäudes fremdes Eigentum mutwillig zerstört oder beschädigt, muss den Schaden ersetzen.

Wer andere dazu anstiftet, wird mit verantwortlich gemacht!



VERHALTEN IM UNTERRICHT

Wenn du zu spät kommst, störst du den Unterricht.
Pünktlichkeit ist Voraussetzung für erfolgreiches Lernen!

Damit Unterricht erfolgreich stattfinden kann, gelten noch zusätzliche „Spielregeln“. Die wichtigsten Regeln an unserer Schule sind:

• Zuhören und ausreden lassen
• nicht schlagen, nicht beschimpfen und nicht beleidigen

Diese Regeln gelten in jedem Unterricht und sind auch jedem seit der Grundschulzeit bekannt.

Das Essen und Trinken sowie Kaugummikauen im Unterricht sind verboten. Jeder Schüler darf nur auf Anweisung der Lehrperson seinen Arbeitsplatz verlassen.

Bei Unterrichtsstörungen wirst du in den Trainingsraum geschickt.

Du verlässt am Ende des Unterrichtstages unverzüglich das Schulgelände. Du unterstehst dann nicht mehr der Beaufsichtigung durch die Schule.

Übungsaufgaben und Hausaufgaben gehören in Ausnahmefällen (z.B. an Studientagen) zum Unterricht und sind Unterrichtsbeiträge. Sie helfen dir, Gelerntes zu vertiefen und Neues vorzubereiten.
In der Regel entfallen im Ganztagbetrieb die Hausaufgaben.


FOLGENDE AUFGABEN HAST DU AUCH WEITERHIN ZU HAUSE ZU ERLEDIGEN

1.Ein Gedicht, Fachbegriffe oder Regeln auswendig lernen
2.Vokabeln lernen
3.Für eine anstehende Klassenarbeit oder einen Test lernen

Solltest du während der Übungsphasen im Unterricht übermäßig langsam arbeiten, musst du diese Übungen zu Hause erledigen. In diesem Fall wird der Fachlehrer deine Eltern per Mitteilungsheft darüber informieren. Wir bitten dann um Gegenzeichnung.
Liegt zwischen zwei Unterrichtsstunden in einem Fach der „kurze“ Dienstag, so können Hausaufgaben nach Hausaufgabenerlass (BASS) erteilt werden.

Sollten Sie als Eltern bei Ihrem Kind eine hohe Arbeitsbelastung feststellen, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt zum Klassenlehrer auf, um dieses Problem zu besprechen.

Darüber hinaus gilt der Grundsatz: Freiwilliges Üben hilft dir bei deinem Erfolg in der Schule.

Du bist verpflichtet deine Arbeitsmaterialien zu Beginn des Unterrichts bereit zu halten. Wenn du wegen vergessener Bücher und Materialien am Unterricht nicht aktiv teilnehmen kannst, führt dies zu einer negativen Beurteilung. Dies gilt auch für die Sportsachen.

Wenn du dich nicht an diese Regeln hältst, lenkst du mit der Beschaffung von Büchern und Arbeitsmaterialien nicht nur dich selbst ab, sondern störst auch deine Mitschüler. Lehrer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle ungestört lernen können.

Falls fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer in der Klasse sein sollte, erkundigt sich nur der Klassensprecher im Sekretariat nach dem Verbleib des Lehrers.



SICHERHEIT IN DER SCHULE

Sicherheitseinrichtungen retten dein Leben.

Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher, Fluchtpläne, Feuermelder, Löschdecken, Notausschalter, Hinweisschilder sind kein Spielzeug und dürfen nicht beschädigt werden. Fluchtwege dürfen nicht zugestellt werden. Mutwillige Beschädigungen müssen ersetzt werden.

Es ist deine Pflicht, dich mit den Flucht- und Rettungsplänen vertraut zu machen.
Nimm die Alarmübungen ernst!

In den Schulgebäuden ist Rennen, Spielen, Schubsen oder Ärgern untersagt, um Unfälle zu vermeiden und Gefahren zu reduzieren.


ANHANG

Damit du erfolgreich lernen und arbeiten kannst, hast du folgende Dinge immer dabei:

•Lernbuch/Mitteilungsheft/Postmappe
•Collegeblock (liniert und kariert)
•Bleistift, Radiergummi, Anspitzer
•Füller/Tintenroller mit Ersatzpatronen, Tintenkiller
•Kugelschreiber
•Folienstift
•Lineal, Geodreieck (evtl. Zirkel)
•Bunt- und Filzstifte
•Schere und Klebestift

Du packst deine Schultasche zu Hause am Abend vorher mit Hilfe deines Stundenplans. Deine Eltern können dir dabei helfen.
Zum Sportunterricht darfst du dein Sport- oder Schwimmzeug, aber auch Duschzeug nicht vergessen!

Ein gesundes Frühstück ist ein guter Start in den Tag.
Denke auch daran, ein paar gesunde Snacks oder Zwischenmahlzeiten mit zur Schule zu bringen.
Ein warmes Mittagessen kannst du außer dienstags und freitags nach Vorbestellung erhalten.
Es stehen täglich drei Menüs zu einem günstigen Preis (bzw. für nur 1 € im Bedarfsfall) zur Wahl.

Solltest du festgestellt haben, dass eine wichtige Regel fehlt, dann wende dich an die Schulleitung, die deine Anregung gerne aufnimmt.

Share by: